Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzungsvertrag
abgeschlossen zwischen
Finanz F.R.A.N.Z. Consulting GmbH
Schwarzottstraße 2a
A-2620 Neunkirchen
(„FinanzFranz“)
und
Kunde
(„Nutzer“)
1. Vertragsparteien
1.1. FinanzFranz hat ein Computerprogramm im Bereich der Liquiditätsplanung für KMU entwickelt. Der Kunde ist interessiert, dieses Programm nach den Bedingungen dieses Vertrages entgeltlich zu nutzen.
1.2. Festgehalten wird, dass die Vertragsparteien jeweils Unternehmer iSd § 1 UGB sind und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.
2. Vertragsgegenstand und Umfang
2.1. Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist die Bereitstellung und der Zugang zum Computerprogramm in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version durch FinanzFranz, zur Nutzung durch den Kunden. Der Zugang erfolgt während der Vertragslaufzeit über eine Internetverbindung. Vertragsgegenstand ist weiters die mit der Nutzung verbundene Datenspeicherung auf einem Server von FinanzFranz. Der Kunde erhält von FinanzFranz zeitnahe nach Abschluss dieses Vertrages die Zugangsdaten zur webbasierten Software, damit er diese nutzen kann. Eine Installation der Software beim Kunden ist zum Zwecke der Nutzung nicht notwendig und daher auch nicht vom Vertragsgegenstand umfasst.
2.2. Der Vertragsgegenstand umfasst keine Anwendungsdokumentation in elektronischer Form in deutscher Sprache, aus der auch der Funktionsumfang der Software hervorgeht.
2.3. Festgehalten wird, dass der Quellcode (Source Code) des Programms nicht Teil des Vertragsgegenstandes ist.
2.4. Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht vom Vertragsgegenstand umfasst. Der Kunde ist selbst auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko verpflichtet, für eine seinen Anforderungen entsprechende Internetverbindung seines Unternehmens zu sorgen.
3. Nutzungsumfang
3.1 FinanzFranz räumt dem Kunden während aufrechtem Vertragsverhältnis die einfache, nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung an der Software ein, damit dieser die Software bestimmungsgemäß nutzen kann.
3.2 Der Kunde erwirbt bei Abschluss dieses Vertrages das Recht, die Software ausschließlich für sein Unternehmen und die dort anfallenden Geschäftsfälle zu nutzen. Die Nutzung für andere Unternehmen, die Weitergabe an Dritte (in welcher Form auch immer) oder die Nutzung für mehrere eigene Unternehmen bzw. Betriebe ist nicht gestattet, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird.
3.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet die Software zu vervielfältigen oder sonst in irgendeiner Form zu kopieren bzw. anzupassen.
3.4 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die vertragsgegenständlichen Verpflichtungen verstoßen, so ist FinanzFranz berechtigt, die Nutzung nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen.
3.5 Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des Programms erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
4. Nutzungsentgelt und Zahlungsbedingungen
4.1 Das monatliche Nutzungsentgelt für den Vertragsgegenstand richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste je Lizenz, und ist jeweils nach der gewählten Zahlungsart bis längstens 5. des Monats fällig.
4.2 Der Kunde haftet FinanzFranz gegenüber für alle durch einen verspäteten Zahlungseingang verursachten Kosten und Auslagen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen maßgebend.
4.3 Sollte der Kunde in Verzug geraten, so ist FinanzFranz vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie sämtliche andere Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus ist FinanzFranz bei Verzug des Kunden berechtigt, die Nutzung des Programms nach vorheriger Nachfristsetzung von maximal 7 Tagen bis zur vollständigen Begleichung aller aushaftenden Beträge zu unterbrechen.
4.4 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen gegenüber FinanzFranz ist ausgeschlossen.
4.5 Sollte der Kunde gegen die Lizenzbestimmungen dergestalt verstoßen, dass er das Programm Dritten zur Verfügung stellt, so ist FinanzFranz berechtigt, dem Kunden hierfür ein angemessenes Entgelt, zumindest in Höhe des vereinbarten Lizenzentgeltes (4.1) zusätzlich zu verrechnen; weitergehende Schadenersatzansprüche durch FinanzFranz durch die vertragswidrige Mehrnutzung bleiben unberührt.
4.6 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Nutzungsdauer
5.1 Dieser Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterfertigung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
5.2 Jede Partei hat das Recht monatliche Abos jederzeit zum Letzten eines Monats schriftlich zu kündigen. Jede Partei hat das Recht jährliche Abos unter Einhaltung einer jeweils zweimonatigen Frist zum Ablauf eines Jahres (gerechnet ab Vertragsabschluss) schriftlich zu kündigen.
5.3 FinanzFranz und der Kunde sind berechtigt, aus einem wichtigen Grund mittels eines rekommandierten Schreibens eine vorzeitige Auflösung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. In diesem Fall ist FinanzFranz berechtigt, den Kunden unverzüglich zu sperren.
5.4 Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertrages erhält der Kunde, nach schriftlicher Aufforderung auf seinen Wunsch und Kosten, seine am Server gespeicherten Daten in einem einfachen maschinenlesbaren Format innerhalb angemessener Frist. FinanzFranz ist nicht verpflichtet, diese Daten in einem speziellen Dateiformat zur Verfügung zu stellen. FinanzFranz ist nach Vertragsende nicht verpflichtet diese Daten auf seinen Servern oder auf Sicherungsbackups oder anderen Medien zu speichern. FinanzFranz wird alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, nach Beendigung des Vertrages vernichten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwarenutzungsvertrag
abgeschlossen zwischen
Finanz F.R.A.N.Z. Consulting GmbH
Schwarzottstraße 2a
A-2620 Neunkirchen
(„FinanzFranz“)
und
Kunde
(„Nutzer“)
1. Vertragsparteien
1.1. FinanzFranz hat ein Computerprogramm im Bereich der Liquiditätsplanung für KMU entwickelt. Der Kunde ist interessiert, dieses Programm nach den Bedingungen dieses Vertrages entgeltlich zu nutzen.
1.2. Festgehalten wird, dass die Vertragsparteien jeweils Unternehmer iSd § 1 UGB sind und kein Gründungsgeschäft iSd § 1 Abs 3 KSchG vorliegt.
2. Vertragsgegenstand und Umfang
2.1. Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist die Bereitstellung und der Zugang zum Computerprogramm in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version durch FinanzFranz, zur Nutzung durch den Kunden. Der Zugang erfolgt während der Vertragslaufzeit über eine Internetverbindung. Vertragsgegenstand ist weiters die mit der Nutzung verbundene Datenspeicherung auf einem Server von FinanzFranz. Der Kunde erhält von FinanzFranz zeitnahe nach Abschluss dieses Vertrages die Zugangsdaten zur webbasierten Software, damit er diese nutzen kann. Eine Installation der Software beim Kunden ist zum Zwecke der Nutzung nicht notwendig und daher auch nicht vom Vertragsgegenstand umfasst.
2.2. Der Vertragsgegenstand umfasst keine Anwendungsdokumentation in elektronischer Form in deutscher Sprache, aus der auch der Funktionsumfang der Software hervorgeht.
2.3. Festgehalten wird, dass der Quellcode (Source Code) des Programms nicht Teil des Vertragsgegenstandes ist.
2.4. Die Anbindung des Kunden an das Internet ist nicht vom Vertragsgegenstand umfasst. Der Kunde ist selbst auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko verpflichtet, für eine seinen Anforderungen entsprechende Internetverbindung seines Unternehmens zu sorgen.
3. Nutzungsumfang
3.1 FinanzFranz räumt dem Kunden während aufrechtem Vertragsverhältnis die einfache, nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung an der Software ein, damit dieser die Software bestimmungsgemäß nutzen kann.
3.2 Der Kunde erwirbt bei Abschluss dieses Vertrages das Recht, die Software ausschließlich für sein Unternehmen und die dort anfallenden Geschäftsfälle zu nutzen. Die Nutzung für andere Unternehmen, die Weitergabe an Dritte (in welcher Form auch immer) oder die Nutzung für mehrere eigene Unternehmen bzw. Betriebe ist nicht gestattet, sofern nicht eine gesonderte Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wird.
3.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet die Software zu vervielfältigen oder sonst in irgendeiner Form zu kopieren bzw. anzupassen.
3.4 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die vertragsgegenständlichen Verpflichtungen verstoßen, so ist FinanzFranz berechtigt, die Nutzung nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen.
3.5 Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des Programms erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
4. Nutzungsentgelt und Zahlungsbedingungen
4.1 Das monatliche Nutzungsentgelt für den Vertragsgegenstand richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste je Lizenz, und ist jeweils nach der gewählten Zahlungsart bis längstens 5. des Monats fällig.
4.2 Der Kunde haftet FinanzFranz gegenüber für alle durch einen verspäteten Zahlungseingang verursachten Kosten und Auslagen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen maßgebend.
4.3 Sollte der Kunde in Verzug geraten, so ist FinanzFranz vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie sämtliche andere Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus ist FinanzFranz bei Verzug des Kunden berechtigt, die Nutzung des Programms nach vorheriger Nachfristsetzung von maximal 7 Tagen bis zur vollständigen Begleichung aller aushaftenden Beträge zu unterbrechen.
4.4 Die Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen gegenüber FinanzFranz ist ausgeschlossen.
4.5 Sollte der Kunde gegen die Lizenzbestimmungen dergestalt verstoßen, dass er das Programm Dritten zur Verfügung stellt, so ist FinanzFranz berechtigt, dem Kunden hierfür ein angemessenes Entgelt, zumindest in Höhe des vereinbarten Lizenzentgeltes (4.1) zusätzlich zu verrechnen; weitergehende Schadenersatzansprüche durch FinanzFranz durch die vertragswidrige Mehrnutzung bleiben unberührt.
4.6 Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Nutzungsdauer
5.1 Dieser Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterfertigung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
5.2 Jede Partei hat das Recht monatliche Abos jederzeit zum Letzten eines Monats schriftlich zu kündigen. Jede Partei hat das Recht jährliche Abos unter Einhaltung einer jeweils zweimonatigen Frist zum Ablauf eines Jahres (gerechnet ab Vertragsabschluss) schriftlich zu kündigen.
5.3 FinanzFranz und der Kunde sind berechtigt, aus einem wichtigen Grund mittels eines rekommandierten Schreibens eine vorzeitige Auflösung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. In diesem Fall ist FinanzFranz berechtigt, den Kunden unverzüglich zu sperren.
5.4 Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertrages erhält der Kunde, nach schriftlicher Aufforderung auf seinen Wunsch und Kosten, seine am Server gespeicherten Daten in einem einfachen maschinenlesbaren Format innerhalb angemessener Frist. FinanzFranz ist nicht verpflichtet, diese Daten in einem speziellen Dateiformat zur Verfügung zu stellen. FinanzFranz ist nach Vertragsende nicht verpflichtet diese Daten auf seinen Servern oder auf Sicherungsbackups oder anderen Medien zu speichern. FinanzFranz wird alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, nach Beendigung des Vertrages vernichten.